Erweiterung der Entgeltordnung vom 15.01.2018
Eintrittspreise für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen unter den
Bedingungen einer Pandemie
befristet vom 16.09.2020 bis 31.12.2020
2. Aktualisierung
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Badeordnung der Bäder der Kolpingstadt Kerpen und ist verbindlich.
Sie ändert die Eintrittsentgelte vorübergehend ab. Die Eintrittsentgelte sind bisher mit 7 % versteuert, ab 01.07.2020 wird der Steuersatz vorübergehend bis 30.12.2020 abgesenkt auf 5 %. Die Entgelte werden aus Gründen der Vereinfachung des Kassier- und Buchungsverfahrens abgerundet auf volle 10 Cent-Beträge.
Zudem wird für das Vierjahreszeitenbad Erftlagune die Tageskarte / Familientageskarte umgewandelt in eine Einzelkarte / Familienkarte pro Öffnungseinheit, da zwischen 2 Öffnungsintervallen von 7 Stunden eine Schließzeit von 1 Stunde zur Erfüllung der Hygienevorschriften erforderlich ist.
Die Erweiterung tritt am 16.09.2020 in Kraft und am 31.12.2020 außer Kraft.
Eintrittspreise für das Vierjahreszeitenbad „Erftlagune“
Einzelkarte Erwachsene * | |
pro Öffnungseinheit | 6,40 € |
2 Stunden | 4,40 € |
Einzelkarte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre | |
pro Öffnungseinheit | 4,40 € |
2 Stunden | 3,40 € |
Familienkarte pro Öffnungseinheit | 16,60 € |
(ohne Begrenzung der Familienmitglieder) | |
Kinder bis zu einer Größe von 1 m | 0,90 € |
11-er Karte Erwachsene | |
pro Öffnungseinheit | 64,00 € |
2 Stunden | 44,00 € |
11-er Karte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre | |
pro Öffnungseinheit | 44,00 € |
2 Stunden | 34,00 € |
Frühschwimmer/innen ** | |
(soweit das Frühschwimm-Angebot besteht | |
pro Öffnungseinheit | 2,90 € |
11-er Karte | 29,00 € |
Abendtarif *** | |
Erwachsene | 3,40 € |
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre | 2,40 € |
11-er Karte Erwachsene | 34,00 € |
11-er Karte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre | 24,00 € |
Nachzahler je angefangene halbe Stunde | 0,40 € |
* | Schüler/innen ab 18 Jahre und Studenten/innen, Besitzer/innen einer |
Jugendleiterkarte, ALG II-Empfänger/ innen und Leistungsempfänger/innen nach § 19 SGB XII – Sozialhilfe - sowie Inhaber/innen der Ehrenamtskarte zahlen maximal den jeweils geltenden Zwei-Stunden-Tarif. | |
** | Frühschwimmen Erftlagune |
dienstags bis sonntags von 06.00 Uhr – 08.00 Uhr (soweit das Frühschwimmangebot besteht) |
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*** | Der Abendtarif ist begrenzt auf 90 Minuten und gilt täglich ab 19.00 Uhr |
Besondere Ermäßigungen
Bei Personen, deren Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson beinhaltet (Merkzeichen B), hat die Begleitperson freien Eintritt.
Behindertengruppen mit Betreuer/in (ab einer Gruppe von 3 behinderten Personen) zahlen maximal den jeweils geltenden Zwei-Stunden-Tarif.
Kinder- und Jugendgruppen ab 20 Personen zahlen maximal den Zwei-Stunden-Tarif, je 10 Personen hat ein/e Begleiter/in freien Eintritt
Geburtstagskinder haben freien Eintritt (gegen Ausweisvorlage)
Eintrittspreise Hallenbad Kerpen
6.00 Uhr bis 8.00 Uhr
montags – freitags außerhalb der Ferien und nicht an Feiertagen
(soweit das Frühschwimmangebot besteht)
Einzelkarte öffentliches Frühschwimmen | 2,90 € |
11-er Karte öffentliches Frühschwimmen | 29,00 € |
Besondere Ermäßigungen
Bei Personen, deren Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson beinhaltet (Merkzeichen B), hat die Begleitperson freien Eintritt.
Geburtstagskinder haben freien Eintritt (gegen Ausweisvorlage)
Sonstige Entgelte
Vierjahreszeitenbad Erftlagune
Entgeltnachforderung bei nicht gültiger Zugangsberechtigung
Einzelkarte Erwachsene * Badbenutzung | 6,40 € |
(Eintrittskarte pro Öffnungseinheit) | |
Einzelkarte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Badbenutzung | 4,40 € |
(Eintrittskarte pro Öffnungseinheit) |
Hallenbad Kerpen
Entgeltnachforderung bei nicht gültiger Zugangsberechtigung:
Einzelkarte öffentliches Frühschwimmen | 2,90 € |
Besondere Entgelte / Eintrittspreise / Sonderaktionen / bereits erworbene 11-er Karten Hallenbad Kerpen und Erftlagune
Alle bereits erworbenen und noch gültigen 11-er Karten können auch im Zeitraum 16.09.2020 bis 31.12.2020 (und darüber hinaus) weiter genutzt werden. Es erfolgt keine Erstattung von Differenzbeträgen.
Die Kolpingstadt Kerpen kann weitere Entgelte gemäß der Haus- und Badeordnung (derzeit Ziffer 4.2) für besondere Leistungen in marktüblicher Höhe erheben.
Bei Aktionen oder besonderen Events kann die Kolpingstadt Kerpen abweichende Eintrittspreise festlegen.
Die Genehmigung von Sonderaktionen obliegt der Badleitung.
Gültigkeit
Die Erweiterung tritt am 16.09.2020 in Kraft und am 31.12.2020 außer Kraft.
Kerpen, 10.09.2020
Dieter Spürck
Bürgermeister